1/3 der österreichischen Gesamtemissionen entfällt auf die Industrie.
Somit ist die Industrie der Sektor mit den höchsten Treibhausgas-Emissionen in Österreich. Im Betrachtungszeitraum 1990 – 2022 ist es nicht gelungen die Emissionen zu reduzieren. Oberösterreich produziert durch die hier ansässige Industrie besonders viele Emissionen .

Detaillierte Darstellungen der Emissionen sind im Klimadashboard Österreich ersichtlich.

Klimaneutralität sollte in erster Linie durch 
Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Treibhausgasemissionen erreicht werden

Trotz Maßnahmen zur THG-Reduktion wird ein Rest an schwer bzw. nicht vermeidbaren THG-Emissionen übrig bleiben. Welche Lösungsansätze für diese Restemissionen gibt es? Welche sind in Entwicklung? Mit dieser Thematik befasst sich die Carbon Management Strategie (CMS).

Zementwerk Gmunden
In Gmunden haben wir mit dem Zementwerk ein Paradebeispiel für die Anwendung von Carbon Management. Bei der Produktion von Zement fallen enorme Mengen von CO2 an.

Mehr dazu:
So soll die Zementproduktion CO2-neutral werden (futurezone.at)

Geruchs- und Lärmbelästigungen

Eine CO2-Abscheidung bei der Zementproduktion sollte auch im Interesse der Bürger und Bürgerinnen sein. Bei einem anderen Punkt gehen jedoch die Interessen des Zementwerks und die der Gemeinde auseinander. Seit dem Frühjahr 2019 klagen Anrainer über massive Geruchs- und Lärmbelästigungen. Anrainer taten sich zusammen und gründeten einen Bürgerbeirat, dessen Sprecher der Altmünsterer Gerhard Plasser ist. 

Mehr dazu:
Bürgerbeirat Zementwerk äußert sich zu neuem Kamin und Emissionen (salzi.at)

Vier Gemeinden gewannen in erster Instanz gegen Hatschek

„Ein langwieriges und komplexes Zivilverfahren der Gemeinden Gmunden, Altmünster, Ohlsdorf und Pinsdorf gegen das Zementwerk Hatschek hat mit einem erstinstanzlichen Urteil zugunsten der vier Kommunen geendet.

Bei dem vom Bezirksgericht Gmunden gefällten Urteil wurde festgestellt, dass eine Vereinbarung, die mit dem Betreiber des Zementwerks im Jahre 1996 abgeschlossen worden war, weiterhin aufrecht ist. Mit dieser Vereinbarung hatten die Umlandgemeinden Einschränkungen bei der Produktion von Zement, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen und dem Schutz der Umwelt sowie der Bevölkerung zugutekommen, erreicht. Die einseitige Kündigung des Vertrags durch Hatschek wurde nun vom Gericht als rechtswidrig erkannt. Der Klage der vier Gemeinden wurde vollinhaltlich stattgegeben. Weiters wurde ein Prozesskostenersatz in Höhe von € 104.202,38 zugesprochen, der von Hatschek zu tragen ist.

Die Entscheidung des Gerichts bestätigt, dass die vertraglichen Verpflichtungen, die zwischen den Gemeinden und dem Zementwerk bestehen, weiterhin gültig sind und eingehalten werden müssen.

Gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Berufung erhoben werden, es ist somit noch nicht rechtskräftig“.

Medienaussendung der Gemeinde Gmunden vom 18. Juni 2024

Titelbild: Alois Huemer

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